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Häufig gestellte Fragen

1.    Wo befindet sich die Auslandsstudienberatung?

2.    Wann kommt ein Auslandsstudium für mich in Frage?

3.    Was ist die optimale Dauer eines Auslandsaufenthalts?

4.    Wie sieht die richtige Planung und Vorbereitung aus?

5.    Wo finde ich geeignete Gasthochschulen?

6.    Werden meine Studienleistungen hier anerkannt?

7.    Welche Programme gibt es?

8.    Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

9.    Wo finde ich Erfahrungsberichte?

10.  Wie bewerbe ich mich?

11.  Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

12.  Auslands-BAföG?

13.  Wie gut müssen meine Sprachkenntnisse sein?

14.  Wie beantrage ich ein Urlaubssemester?

15.  Wie und wo kann ich ein Auslandspraktikum machen?

16.  Kann ich meine Abschluss- und/oder Studienarbeit im Ausland machen?

17.  Woher bekomme ich einen Internationalen Studentenausweis?

18.  Wo finde ich Informationen zum ERASMUS-Programm ?

19.  Wie ist die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen geregelt?

  

1.    Wo befindet sich die Auslandsstudienberatung?

Anschrift:

Universität Stuttgart
Internationales Zentrum (IZ)
Pfaffenwaldring 60 
70569 Stuttgart

Telefon: +49 (0)711-685-68567 (Erstberatung)
Telefax:  +49 (0)711-685-68600
E-Mail: auslandsstudium@ia.uni-stuttgart.de  

Sprechzeiten:
Täglich: 10:00 - 12:00 Uhr, Montag / Mittwoch: 13:30 - 16:00 Uhr
Einzelberatung nur nach Terminvereinbarung.

 

2.    Wann kommt ein Auslandsstudium für mich in Frage?

Welcher Zeitpunkt für ein Auslandsstudium am sinnvollsten ist, hängt vom Studienfach und von Ihren Beweggründen ab. In fachlicher Hinsicht empfiehlt sich ein Auslandsstudium:

  • In geisteswissenschaftlichen Fächern direkt nach dem Grundstudium
  • Zum Spracherwerb ist in philologischen Fächern auch ein Auslandsaufenthalt im Grundstudium sinnvoll    
  • Für ingenieurwissenschaftliche Fächer, nach Abschluss des Vordiploms + 2 Semestern Hauptstudium, also ab dem 7. Semester                                                                                                                                     
  • Als Ergänzungs- oder Aufbaustudium im Ausland nach Abschluss des Studiums in Deutschland oder im Rahmen der Promotion 
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         

3.    Was ist die optimale Dauer eines Auslandsaufenthalts?

Die optimale Dauer eines Auslandsaufenthalts sind 2 Semester, dann kann man sich im Laufe des ersten Semesters an das Hochschulsystem und den Alltag gewöhnen.

 

4.    Wie sieht die richtige Planung und Vorbereitung aus?

Orientierung

Um Bewerbungsfristen etc. einhalten zu können, beginnen Sie ca. 1 ½ Jahre vor dem geplanten Aufenthalt, Informationen einzuholen! In den Gruppenberatungen der Auslandsstudienberatung erhalten Sie einen ersten Überblick über die Ihnen zur Verfügung stehenden Programme, Voraussetzungen etc.

Beschäftigen Sie sich zur Orientierung mit folgenden Fragen:

  • In welches Land will ich?
    • Verfüge ich über ausreichende Sprachkenntnisse der Landes- bzw. Unterrichtssprache ?  
  • Welche Hochschule wähle ich?
    • Gibt es passende Partnerhochschulen der Uni Stuttgart?
    • Passt das Lehrangebot zu meinem Fach?
  • Welche Programme bzw. Fördermöglichkeiten kann ich nutzen?
    • Was bietet die Uni Stuttgart?
    • Was bieten staatliche Stiftungen bzw. private Stiftungen?
 

Bei Bewerbungen aus eigener Initiative sind zusätzlich noch folgende Punkte zu beachten:

  • Zulassungsvoraussetzungen der Gasthochschule
  • Bewerbungsfristen
  • Bewerbungsunterlagen
  • Finanzierung
  • Lebensunterhalt
  • Höhe der Studiengebühren
  • Unterkunft
  • Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen
  • Administrative Notwendigkeiten wie Visum, Übersetzungen, Beglaubigungen, Beurlaubung, Abschluss einer zusätzlichen Krankenversicherung
 

Weitere Hinweise zur Bewerbung in Eigeninitiative finden Sie auf den Internetseiten des DAAD und in den DAAD-Länderstudienführern (zur Ausleihe in der Auslandsstudienberatung).

  • Planung

Nach einer ersten Orientierung bei einer Gruppenberatung sollten Sie sich einen Termin zur Einzelberatung geben lassen.

  • Reisevorbereitungen

Hat man sich schließlich erfolgreich für ein Programm beworben oder einen Studienplatz organisiert, fallen vor der Abreise noch einige Dinge an, die erledigt werden müssen. Als kleine Hilfe bieten wir hier Checklisten zu Reisevorbereitung für USA/Kanada und Australien

5.    Wo finde ich geeignete Gasthochschulen?

Informationen über die einzelnen Partnerhochschulen der Uni Stuttgart finden Sie:

 

6.     Werden meine Studienleistungen hier anerkannt?

  • Klären Sie vor der A breise mit den zuständigen Professor/innen bzw. beim Prüfungsausschuss die Anrechnung von Studienleistungen aus dem Ausland
  • Stellen Sie eine Kursliste (mit Inhalten) aus dem Studienangebot der Gasthochschule zusammen und
  • Eine Hilfe für ERASMUS kann auch das ECTS-Learning Agreement sein

Möglicherweise stellt sich vor Ort heraus, dass nicht alle im Vorlesungskatalog aufgeführten Kurse in dem Jahr angeboten werden. Bleiben Sie daher auch während des Aufenthaltes mit den jeweiligen Stuttgarter ProfessorInnen in Kontakt.

 

7.     Welche Programme gibt es?

Programme geben einen organisatorischen Rahmen, d.h. sie bieten feste Studienplätze. Dabei fallen für den Studenten keine Studiengebühren an. Ein Stipendium (die Förderung des Lebensunterhalts) ist nicht notwendigerweise eingeschlossen.

Europa:

 

USA, Kanada:

 

Lateinamerika:

  • Austauschprogramm
  • ISAP-Programme (Ingenieurwissenschaften und Architektur in Brasilien)
 

Asien, Afrika, Australien:

 

8.    Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Der Begriff Fördermöglichkeiten meint hier Stipendien und jegliche Art finanzieller Zuschüsse. Der Studienplatz ist dabei nicht eingeschlossen (Ausnahme: ERASMUS).

Europa

USA, Kanada:

 

Afrika, Asien, Australien, Lateinamerika:

 

9.    Wo finde ich Erfahrungsberichte?

 

10.    Wie bewerbe ich mich?

Die benötigten Bewerbungsunterlagen variieren je nach Programm und Land, im Allgemeinen werden jedoch meist folgende Dokumente benötigt:

  • Bewerbungsformular 
  • Curriculum Vitae
  • Motivationsschreiben
  • Kopie von Vordiplom / Zwischenprüfung (Original bei der Abgabe vorlegen)
  • Notenauszug vom Prüfungsamt / Fächer- und Notenübersicht
  • Nachweis der Sprachkenntnis
  • Kopie des Abiturzeugnisses (Original bei der Abgabe vorlegen)
  • 2 Gutachten

  

11.    Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

Wie ver läuft die Auswahl?

  • Die Auswahl der Bewerber/innen erfolgt durch die Kommission für Studierendenaustausch; vorwiegend anhand der Unterlagen, zum Teil auch über Auswahlgespräche.
  • Im einzelnen werden folgende Auswahlkriterien herangezogen:
  • Fachliche Qualifikation
  • Begründung des Studienvorhabens
  • Interessen und Aktivitäten außerhalb des Studiums (z.B. Aktivitäten als Pate/in für internationale Studierende der Uni Stuttgart)
  • Landeskundliche Kenntnisse über Deutschland und das Gastland
  • Flexibilität bezüglich des Hochschulortes 
 

Wie und wann erfahre ich für welches Programm/welche Uni ich ausgewählt wurde?

  • Nach der Auswahlsitzung wird Ihnen mitgeteilt, für welches Austauschprogramm Sie vorgeschlagen werden und welche Unterlagen für die Bewerbung an der Gasthochschule einzureichen sind. Bei den Landesprogrammen bezieht sich die Zusage zunächst auf die Teilnahme an diesem Programm.
  • Sie erhalten im Laufe des Bewerbungsverfahrens vom Dezernat Internationales oder aus dem Ausland möglicherweise die Aufforderung, weitere Unterlagen nachzureichen. Überprüfen Sie daher regelmäßig Ihre Email und Post, damit das Verfahren nicht ins Stocken gerät.
  • Die Partneruniversitäten überlassen das Auswahlverfahren im allgemeinen der Universität Stuttgart. Sie können jedoch Vorschläge ablehnen, wenn ein/e Bewerber/in die Zulassungsvoraussetzungen der Universität oder eines Instituts nicht erfüllt. Wir sind jeweils bemüht, diese kritischen Fälle vorab zu klären, so dass eine Ablehnung in der Praxis selten vorkommt.
  • Den endgültigen Bescheid von der Gasthochschule erhalten Sie im Nov./Dez. (Australien, Semester 1) / April/Mai (Australien, Semester 2) bzw. zwischen März und Juli (USA/Kanada). 
 

Bewerbungsverlauf beim ERASMUS-Programm

  • Beim ERASMUS-Programm laufen die fachliche und organisatorische Beratung sowie die Bewerbung über die ERASMUS-FachkoordinatorInnen der Institute bzw. Fakultäten. Sie informieren auch über Schwerpunkte der einzelnen Partnerhochschulen, Voraussetzungen für Studienleistungsanerkennung der betreffenden Fakultät, Bewerbungsmodalitäten und -zeiten (Bewerbungsschluss) und die Auswahlkriterien für einen Platz im ERASMUS-Programm.
 

12.    Auslands-BAföG?

Auslandsaufenthalte (Studium oder Praktikum) können auf gesonderten Antrag gefördert werden. Einfach die BAföG-Förderung, die man im Inland erhält, mit ins Ausland zu nehmen, geht allerdings nicht. Für die BAföG-Auslandsförderung sind besondere Ämter für Ausbildungsförderung zuständig.

Info-Flyer Auslands-BAföG

 

Wer?

  • Studierende mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland können Förderung nach dem BAföG für einen fachorientierten Studienaufenthalt/Praktikum im Ausland erhalten.
  • Studierende, die schon eine Förderung im Inland erhalten, bekommen in der Regel auch eine Förderung im Ausland bewilligt.
  • Studierende, die im Inland kein BaföG erhalten, können Auslands-BAföG erhalten, da in diesem Fall andere Voraussetzungen gelten. Nähere Informationen finden Sie hier.
  • Ausländische Studenten, die an einer deutschen Universität eingeschrieben sind, können zwar Inlandsförderung erhalten, aber kein Auslands-BAföG.
 

Wann?

  • Anträge sollten 6 Monate vor der Ausreise gestellt werden. Eine Länderliste der zuständigen BaföG-Ämter finden Sie unter  http://www.das-neue-bafoeg.de/de/303.php
  • Voraussetzung für die BAföG-Auslandsförderung ist 1 Studienjahr im Inland.
 

Wo und wie lange?

  • Innerhalb der EU-Mitgliedstaaten ist danach das gesamte Studium einschließlich Studienabschluss zu Inlandsbedingungen förderungsfähig.
  • Außerhalb der EU kann die Ausbildung zunächst bis zu 1 Jahr, insgesamt bis zu 5 Semestern gefördert werden. In der Regel zählt dann max. 1 Jahr Auslandsausbildung nicht bei der BAföG-Förderungshöchstdauer mit.
 

Wie viel?

  • Die Leistungen entsprechen, außerhalb der EU, zusätzlich zur Inlandsförderung (Zuschuss/Darlehen) Auslandszuschläge, nachweisbar notwendige Studiengebühren, Reisekosten und Kosten der Krankenversicherung.
  • Weitere Informationen gibt es unter: www.studentenwerke.de und www.bafoeg.bmbf.de
 

13.    Wie gut müssen meine Sprachkenntnisse sein?

Das ist abhängig vom jeweiligen Gastland. In der Regel sollten Bewerber aber über solide Sprachkenntnisse verfügen, um dem Unterricht im Gastland folgen zu können und auch Studienleistungen erbringen zu können.

In einigen Ländern sind neben den landessprachlichen auch Studiengänge in anderen Unterrichtssprachen möglich, z.B. englischsprachige Programme in den meisten nordeuropäischen Ländern wie Schweden, Norwegen, Finnland, Dänemark und auch den Niederlanden, in Mittel- und Osteuropa und an Universitäten in Japan und Südafrika. In diesen Fällen sollte geprüft werden, ob ein englischsprachiger Kurs im gewünschten Studienfach an der Zieluniversität angeboten wird. Neben guten Englischkenntnissen sollten dann bei Bewerbern zur besseren Integration aber zumindest Grundkenntnisse der Landessprache vorliegen.

Das Sprachenzentrum der Universität Stuttgart bietet verschiedenste Sprachkurse und Sprachprüfungen für Auslandsstudium und -praktikum.

Sprachreisen und Sprachtraining bieten verschiedene Sprachschulen an. Bei der richtigen Auswahl der Schule hilft: www.sprachschul.info

Nähere Infos zu den Tests (TOEFL, IELTS, GRE, etc.): Zulassungstest / Sprachtest      

Die Sprachzeugnisse finden Sie hier: Sprachzeugnis französisch, Sprachzeugnis englisch, Sprachzeugnis spanisch

 

             

14.    Wie beantrage ich ein Urlaubssemester?

Bitte klären Sie zunächst mit Ihrem Prüfungsausschuss, ob Ihre Prüfungsordnung die Beantragung von Urlaubssemestern für ein Auslandsstudium oder -praktikum zulässt.

Falls ja, reichen Sie für die Beurlaubung während der Rückmeldefrist beim Studiensekretariat folgend Unterlagen einen formlosen Antrag auf Beurlaubung (bitte beim IZ bestätigen lassen) ein. Falls Sie nicht dieses Formular als antrag verwenden, fügen Sie Ihrem persönlichen formlosen Antrag bitte noch einen Nachweis über das geplante Auslandsstudium (Kopie von Zulassungsbescheid oder Stipendienzusage) bei.

Bitte beachten Sie, dass durch eine Beurlaubung nur die Studiengebühren entfallen, Verwaltungskostenbeiträge und Studentenwerksbeitrag können nicht erstattet werden. Während der Beurlaubung bleibt die Mitgliedschaft an der Universität Stuttgart erhalten. Beurlaubte StudentInnen sind jedoch nicht berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen und Universitätseinrichtungen (ausgenommen der Bibliotheken und des Rechenzentrums) zu benutzen. Bitte beachten Sie außerdem, dass eine Beurlaubung Konsequenzen an anderer Stelle nach sich ziehen kann. Beispielsweise beim BAföG, beim Kindergeld oder bei der Aufenthaltsgenehmigung. Bitte informieren Sie sich bei den entsprechenden Ämtern (wie Amt für Ausbildungsförderung, Sozialamt, Kindergeldstelle, ggf. Ausländerbehörde.

Urlaubssemester werden bei der Berechnung der Semesterzahl, die für die Festsetzung der Langzeit-Studiengebühr maßgeblich ist, nicht mitgezählt.

 

15.    Wie und wo kann ich ein Auslandspraktikum machen?

Das Dezernat Internationales vermittelt keine Praktika, steht Ihnen aber bei der Planung beratend zur Seite und informiert Sie über Finanzierungsmöglichkeiten wie z.B.

  • ERASMUS-Praktika: Dieses Programm der Europäischen Union unterstützt finanziell Fachpraktika im europäischen Ausland von drei (mindestens 91 Tage) bis zwölf Monaten. Die Praktikumsstelle muss in Eigeninitiative besorgt werden. Entsprechende Informationen finden Sie hier. Bewerbungen werden durch das Dezernat Internationales weitergeleitet.
 

Eine gute Orientirung zum thema AUslandspraktikum bietet Ihnen die DAAD-Broschüre Wege ins Auslandspraktikum, welche Sie in gedruckter Version ebenfalls beim Dezernat Internationales im Internationalen Zentrum erhalten.

Vermittlung von Praktika durch:

  • IAESTE (International Association for the Exchange of Students for Technical Experience)

Vermittlung von fachbezogenen Praktika an Studierende der Natur- und Ingenieurwissenschaften

Vermittlung fachbezogener Praktika ab 8 Wochen an Studierende aller Fachrichtungen, insbesondere der Wirtschaftswissenschaften

Vermittlung Praktika an Studierende der Geistes- und Sozialwissenschaften

  • Assistant Teacher: Möglichkeiten während des Studiums als LehrerIn im Ausland zu arbeiten. 
 

  

16.    Kann ich meine Abschluss- und/oder Studienarbeit im Ausland machen?

Ja, Abschlussarbeiten können im Ausland gemacht werden. Passende Programm- und Fördermöglichkeiten sind:

  • LLP-/ERASMUS-Aufenthalt im Rahmen einer Abschluss- oder Studienarbeit
  • PROMOS-Stipendium des DAAD für Abschluss- und Studienarbeiten
 

17.    Woher bekomme ich einen Internationalen Studentenausweis?

Der Internationale Studentenausweis

  • Ist der einzige international anerkannte Nachweis des StudentenInnenstatus
  • Verschafft Zugang zu StudentInnenermäßigungen weltweit
 

18.    Fragen zum ERASMUS-Programm

Alle Informationen zum ERASMUS-Programm (Studium, Praktikum, Dozenten- und Personalmobilität) finden Sie hier.

19.    Wie ist die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen geregelt?

Den Prozessablauf mit deteillierten Informationen (Mouseover der gelben Infokästchen) über das Anerkennungsverfahren an der Universität Stuttgart erhalten Sie hier.

Um die Anerkennung der im Ausland erworbenen Studienleistungen zu vereinfachen, wurde in Europa das European Credit Transfer System (ECTS) entwickelt. Das System basiert auf der (quantitativen) Zuweisung von Kreditpunkten für bestimmte Lehrveranstaltungen und bietet einen Anhaltspunkt für den zeitlichen Arbeitsaufwand je Lehrveranstaltung. Als Norm gelten 30 ECTS pro Semester bzw. 60 ECTS pro Studienjahr. An der Universität Stuttgart entsprechen Leistungspunkte (LP) den ECTS (30 LP = 30 ECTS). Außerhalb Europas werden i.d.R. keine ECTS, sondern ortsspezifische Lesitungspunkte ("credits") vergeben.

Die Anerkennung von Fachkursen muss mit dem Fachbereich (einzelne Dozenten des Fachbereichs bzw. Prüfungsausschuss des Studiengangs) besprochen werden, Schlüsselqualifikationen mit dem Zentrum für Lehre und Weiterbildung (ZLW).

Unerlässlich für die spätere Anerkennung ist zusätzlich ein Transcript of Records / Academic Transcript, welches Ihnen die Gasthochschule nach Ende Ihres Studiums ausstellt. Zusätzlich zum Transcript benötigen die Fachbereiche zur Prüfung der Anerkennungsfähigkeit i.d.R. weitere offizielle, nachprüfbare Veranstaltungsinformationen ("course descriptions") mit möglichst detaillierten Angaben zu:

  • Gliederung ("course content")
  • Literatur ("bibliography")
  • Fachsemester (1st, 2nd, 3rd-year)
  • Anzahl der Semesterwochenstunden
  • erzielbare Credits


Da die weltweiten Notensysteme nicht einheitlich sind, gibt es hierfür leider keine allgemeingültigen Umrechungstabellen. Wichtig ist daher, dass die Gasthochschule Ihrem Leistungsnachweis eine Erläuterung der dortigen Benotungsskala beifügt (möglichst zusammen mit einer statistischen Verteilung der ortsüblichen Benotungen) bzw. auf ihren Webseiten veröffentlicht hat.

Bitte beachten Sie, dass die Umrechnung und Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen stets im Fachbereich und nicht im Dezernat Internationales stattfindet. Das Formular zur "Anerkennung von Modulen und Modulteilleistungen" erhalten Sie auf der Webseite des Prüfungsamts.

Die Umrechnung findet nach dem ECTS-Prinzip (meist für Europa) statt oder kann z.B. auf Basis der modifizierten bayerischen Formel der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erfolgen, auf deren Webseite Sie und Ihr Fachbereich ebenfalls Hilfestellung zur Umrechnung/Interpretation der ausländischen Noten erhalten. Extern erbrachte Leistungen werden mit den Leistungspunkten anerkannt, die das Äquivalenzmodul an der Universität Stuttgart aufweist, d.h. wird ein 9 LP-Modul anerkannt, dessen Äquivalenzmodul 6 LP beinhaltet, können nur 6 LP anerkannt werden. Bei einer Anerkennung eines 3 LP-Moduls, dessen Äquivalenzmodul 6 LP beinhaltet, müssen 6 LP anerkannt werden.