Direkt zu

zur Startseite

Visum und Aufenthaltserlaubnis

Zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland benötigen Sie unter Umständen ein Visum zu Studienzwecken oder eine Aufenthaltserlaubnis. Dies ist abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit. Reisen Sie auf keinen Fall mit einem Touristenvisum ein - es kann in Deutschland nicht in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.

 
Staatsangehörigkeit Visum / Aufenthaltserlaubnis

Studierende mit EU-Staatsangehörigkeit sowie aus Liechtenstein, Norwegen,  Island, Schweiz und andere (siehe Länderliste des Auswärtigen Amtes)

Als Student aus einem dieser Länder können Sie mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis nach Deutschland einreisen. Es ist kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis erforderlich.

Studierende aus Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland,  USA und andere (siehe Länderliste des Auswärtigen Amtes)

 

Da Deutschland ein spezielles Visa-Abkommen mit diesen Ländern unterzeichnet hat, benötigen deren Staatsangehörige kein Visum um nach Deutschland einzureisen. Sie müssen allerdings nach der Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde der Stadt Stuttgart beantragen. Dazu werden die folgenden Dokumente zur Vorlage bei der Ausländerbehörde benötigt:

  • Gültiger Reisepass
  • Zulassungsbescheid der Universität Stuttgart
  • Ein biometrisches Foto
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Finanzierungsnachweis (zwischen 670 EUR und 1.000 EUR pro Monat, je nach Herkunftsland). Der Nachweis kann in Form eines Sparbuchs, einer Bestätigung finanzieller Rücklagen durch die zuständige Bank oder das Kreditinstitut, eine Bürgschaft, dem Nachweis eines Stipendiums oder in Form eines sogenannten Bank Statements (nur bei Programmstudierenden) erfolgen. Das Formular für ein Bank Statement erhalten Sie beim Dezernat Internationales, incoming@ia.uni-stuttgart.de.
  • 50 EUR Bearbeitungsgebühr (oder für Programmstudierende Bescheinigung vom IZ für die Befreiung von der Bearbeitungsgebühr)

Studierende mit Nicht-EU-Staatsangehörigkeit und nicht aus den oben genannten Ländern

Als Nicht-EU-Staatsangehöriger und nicht aus einem der oben genannten Länder müssen Sie sich für ein Visum zu Studienzwecken bewerben. Dies müssen Sie bei der deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland vor Abreise erledigen. Bitte erledigen Sie dies so früh wie möglich, da die Wartezeiten für ein Visum sehr lang sein können (bis zu 6 Monate). Weitere Informationen zum Studentenvisum finden Sie auf den folgenden Seiten:


Aufenthaltserlaubnis

Das Visum zu Studienzwecken ist nur für eine kurze Zeit gültig (max. 3 Monate). Sobald Sie in Deutschland sind, müssen Sie bei der Melde- oder Ausländerbehörde Ihres Wohnortes eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragen. In Stuttgart ist dies das

Amt für öffentliche Ordnung
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
Eberhardstraße 39, 70173 Stuttgart
E-Mail: auslaenderrecht@stuttgart.de

Infoseiten Aufenthaltserlaubnis für Studierende (Stadt Stuttgart)

 

 

Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (Rathaus, Bürgerbüro)

Da in Deutschland die Meldepflicht gilt, müssen Sie sich innerhalb von sieben Tagen nach Ihrer Ankunft bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt (Rathaus, Bürgerbüro) registrieren. Dafür werden die folgenden Unterlagen benötigt

 

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Ausgefülltes Formular zur Anmeldung, welches Sie beim Dezernat Internationales oder direkt beim Einwohnermeldeamt erhalten können
  • Zulassungsbescheid der Universität Stuttgart

 

Weitere Informationen zur Anmeldung erhalten Sie beim Amt für öffentliche Ordnung Stuttgart oder aus dem Welcome Guide der Universität Stuttgart, den Sie nach Ihrer Ankunft erhalten.