Wohnanlage Rossneckar II in Esslingen

Wohnraum für internationale Studierende

Leben in Stuttgart

Nützliche Tipps für die Wohnungs­suche für Voll­studierende, Austausch­studierende, Stipen­diatinnen und Stipen­diaten.

Wählen Sie, zu welcher Gruppe von Studierenden Sie gehören. Sie erhalten dann die für Sie relevanten Informationen.

Auf Wunsch kann das Dezernat Internationales für Austauschstudierende aus Übersee und Erasmus+ Studierende aus  Ägypten, Bosnien-Herzegowina und der Ukraine einen Platz in einer der studentischen Wohnanlagen des Studierendenwerks Stuttgart reservieren.

Da es sehr schwierig ist, auf dem privaten Wohnungsmarkt in Stuttgart eine Unterkunft zu finden, empfehlen wir Ihnen ausdrücklich, sich für ein Wohnheimzimmer des Studierendenwerks Stuttgart zu bewerben. Sollten Sie diese Möglichkeit nicht in Anspruch nehmen, informieren Sie bitte das Dezernat Internationales per E-Mail darüber.

Bewerbung um ein Zimmer in einer Wohnanlage

Um sich für einen Platz in einer Wohnanlage des Studierendenwerks Stuttgart anzumelden, müssen Sie die Onlinebewerbung auf der Webseite des Studierendenwerks Stuttgart fristgerecht ausfüllen. Die Fristen finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Stellen Sie sicher, dass Sie in der Kategorie „Angaben zum Studiengang“ die Option „Overseas“ ausgewählt haben.

Reservierungsbedingungen
  • Mindestmietdauer: sechs Monate (außer bei Einzug am 1. April/1. Oktober)
  • Höchstmietdauer: ein Jahr
  • Mietzeitraum Sommersemester: 1. März/1. April bis 31. August*
  • Mietzeitraum Wintersemester: 1. September/1. Oktober bis 28. Februar*
  • Die Bewerbungsfrist muss eingehalten werden

Sollten Sie am Intensivkurs Deutsch teilnehmen wollen, berücksichtigen Sie bei der Planung Ihrer Anreise bitte, dass der Kurs bereits am 1. September (Wintersemester) oder am 1. März (Sommersemester) startet.

Bewerbungsfrist

15. Dezember für den Einzug im März oder April.
15. Juni für den Einzug im September oder Oktober.
Bitte halten Sie die Frist ein. Zu späte Bewerbungen werden nicht akzeptiert.

Wir empfehlen Ihnen, die wichtigen Informationen zu den Wohnanlagen und zum Zimmerangebot durchzulesen.

Bitte beachten Sie, dass das Dezernat Internationales keinerlei Einfluss auf die Zimmervergabe hat. Die Verantwortung für die Vergabe der Plätze in den Wohnanlagen liegt alleine beim Studierendenwerk Stuttgart. Dabei können keine persönlichen Wünsche berücksichtigt werden.

*Andere Mietzeiträume sind nicht verfügbar.

Das Dezernat Internationales kann leider keine Unterkünfte für Erasmus+ Studierende vermitteln. Sie müssen sich daher selbst um eine Unterkunft kümmern.

Wir empfehlen Ihnen, mindestens sechs Monate vor Ihrer geplanten Ankunft in Stuttgart mit der Zimmer- oder Wohnungssuche zu beginnen.

Studierende in englischsprachigen Master-Studiengängen müssen selbst nach einem geeigneten Wohnraum suchen. Das Dezernat Internationales kann leider keine Unterkünfte für Vollstudierende vermitteln. 

Da es sehr schwierig ist, auf dem privaten Wohnungsmarkt in Stuttgart eine Unterkunft zu finden, empfehlen wir Ihnen ausdrücklich, sich für ein Wohnheimzimmer des Studierendenwerks Stuttgart und bei der Vereinigung Stuttgarter Studentenwohnheime e.V. zu bewerben.

Wir empfehlen Ihnen, die wichtigen Informationen zu den Wohnanlagen und zum Zimmerangebot durchzulesen.

Bitte beachten Sie, dass das Dezernat Internationales keinerlei Einfluss auf die Zimmervergabe hat. Die Verantwortung für die Vergabe der Plätze in den Wohnanlagen liegt alleine beim Studierendenwerk Stuttgart und der Vereinigung Stuttgarter Studentenwohnheime e.V. Dabei können keine persönlichen Wünsche berücksichtigt werden.

Zusätzlich können Sie gerne auch nach Alternativen bei der Zimmer- oder Wohnungssuche schauen.

Für Doppelmaster-Studierende der folgenden Partneruniversitäten kann das Dezernat Internationales Wohnheimzimmer in einem der studentischen Wohnanlagen des Studierendenwerk Stuttgart reservieren:

  • Royal Melbourne Institute of Technology (RMIT), Australien
  • Universidade Federal do Paraná, Brasilien
  • Tongji University, China
  • Université de Rennes, Frankreich
  • Université de Strasbourg, Frankreich
  • Toyohashi University of Technology, Japan
  • Queen’s University, Kanada
  • Universiti Teknologi MARA, Malaysia
  • Technische Universiteit Eindhoven, Niederlande
  • Chalmers University of Technology, Schweden
  • Universidad Politécnica de Cartagena, Spanien
  • Georgia Institute of Technology, USA
Bewerbung um ein Zimmer in einer Wohnanlage

Sobald Sie Ihren Zulassungsbescheid zum gewünschten Studiengang an der Universität Stuttgart erhalten haben, können Sie sich um ein Zimmer in einer der Wohnanlagen bewerben. Füllen Sie dafür die Onlinebewerbung des Studierendenwerk Stuttgart fristgerecht aus. Stellen Sie sicher, dass Sie in der Kategorie „Angaben zum Studiengang“ den richtigen Doppelmaster-Studiengang ausgewählt haben.

Bewerbungsfrist:

15. Juni für einen Einzug im September und Oktober.
Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden!

Wir empfehlen Ihnen, die wichtigen Informationen zu den Wohnanlagen und zum Zimmerangebot durchzulesen.

Bitte beachten Sie, dass das Dezernat Internationales keinerlei Einfluss auf die Zimmervergabe hat. Die Verantwortung für die Vergabe der Plätze in den Wohnanlagen liegt alleine beim Studierendenwerk Stuttgart. Dabei können keine persönlichen Wünsche berücksichtigt werden.

Sollte das Zimmerkontingent des Dezernats Internationales erschöpft sein und dadurch kein Zimmer für Sie vermittelbar sein, müssen Sie sich selbst um eine Wohnung oder ein Zimmer kümmern.

Wenn Sie eines der folgenden Stipendien erhalten, kann das Dezernat Internationales für Sie ein Wohnheimzimmer in einer der studentischen Wohnanlagen des Studierendenwerks Stuttgart reservieren:

  • Forschungsstipendium für Promovierende und Nachwuchswissenschaftler*innen
  • Forschungsstipendium für Promovierende nach dem „Sandwich-Modell“
  • Studienstipendium für Graduierte aller wissenschaftlichen Fächer
Hochschullehrende und Forschende

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Post Docs: Um ein Zimmer im Gastdozentenhaus der Universität zu reservieren, wenden Sie sich bitte direkt an Ihr Gastinstitut. Oder informieren Sie sich, wie Sie eine Privatunterkunft finden.

Andere Forschungsaufenthalte
Bewerbung:

Bitte schreiben Sie zunächst eine E-Mail mit der Stipendienzusage des DAAD im Anhang an das Dezernat Internationales. Wir senden Ihnen dann weitere Informationen sowie das DAAD-Bewerbungsformular zu. Füllen Sie die Bewerbung aus und schicken Sie sie fristgerecht an das Dezernat Internationales zurück.

Reservierungsbedingungen:
  • Mindestmietdauer: sechs Monate
  • Höchstmietdauer: ein Jahr
  • Mögliche Einzugsdaten: 1. März/1. April/1. September/1. Oktober
  • Die Bewerbungsfrist muss eingehalten werden.
Bewerbungsfristen:

01. Juni für die Einzugsmonate September und Oktober
01. Dezember für die Einzugsmonate März und April

Sollte keine der oben genannten Kategorien auf Sie zutreffen oder sollten Sie eine Unterkunft für mehr als ein Jahr suchen, müssen Sie sich selbst um eine Wohnung oder ein Zimmer kümmern. Gerne beraten wir DAAD-Stipendiatinnen und -Stipendiaten bei der Suche nach einer Unterkunft. Schreiben Sie einfach eine E-Mail an das Dezernat Internationales und wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Wir empfehlen Ihnen, die wichtigen Informationen zu den Wohnanlagen und zum Zimmerangebot durchzulesen.

Bitte beachten Sie, dass das Dezernat Internationales keinerlei Einfluss auf die Zimmervergabe hat. Die Verantwortung für die Vergabe der Plätze in den Wohnanlagen liegt alleine beim Studierendenwerk Stuttgart. Dabei können keine persönlichen Wünsche berücksichtigt werden.

Studierende anderer Studienprogramme müssen sich selbst um eine Unterkunft kümmern. Wir empfehlen Ihnen, mindestens sechs Monate vor Ihrer geplanten Ankunft an der Universität Stuttgart mit der Zimmer- oder Wohnungssuche zu beginnen.

Informationen zu den Wohnanlagen und zum Zimmerangebot

Die Wohnanlagen für Studierende werden vom Studierendenwerk Stuttgart und von der Vereinigung Stuttgarter Studentenwohnheime e.V. betrieben. Der Großteil der Wohnanlagen, in denen Frauen und Männer gemeinsam untergebracht sind, befindet sich auf dem Campus in Stuttgart-Vaihingen. Sie sind von der Stadtmitte in 20 Minuten mit der S-Bahn erreichbar.

Die Einzelzimmer sind mit Tisch und Stuhl, Bett, Schrank und einem Bücherregal, manche auch mit einem Waschbecken, ausgestattet. Die Wohnungen und Stockwerke verfügen jeweils über eine Küche, die allen Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung steht. Geschirr und Besteck sind selbst mitzubringen. Auf jedem Flur befinden sich darüber hinaus Gemeinschaftsduschen und -toiletten. Bettlaken und -bezüge können im Hausmeisterbüro erworben werden und kosten beim Studierendenwerk EUR 65 und bei der Vereinigung Stuttgarter Studentenwohnheime e.V. EUR 55 . Alle Zimmer verfügen über einen Internetzugang. Weitere Informationen erhalten Sie vom Studierendenwerk Stuttgart und von der Vereinigung Stuttgarter Studentenwohnheime e.V.

Zimmerangebot

Falls Sie in dem Wohnheim, bei dem Sie sich beworben haben, ein Zimmer erhalten können, erhalten Sie spätestens drei oder vier Wochen vor Ihrem geplanten Einzug  ein Zimmerangebot per E-Mail. Wenn Sie das Angebot akzeptieren, müssen Sie einen bestimmten Betrag auf das Konto des jeweiligen Wohnheimanbieters überweisen.

Für ein Wohnheimzimmer bei der Vereinigung Stuttgarter Studentenwohnheime e.V. müssen Sie eine Kaution von EUR 400 zahlen. Für eine Zimmerbestätigung beim Studierendenwerk Stuttgart müssen Sie EUR 700 auf das Konto des Studierendenwerks überweisen. In diesem Betrag sind die Kaution in Höhe von EUR 400 sowie die erste Monatsmiete in Höhe von EUR 300 enthalten. Bitte überweisen Sie den vollen Betrag vor Ablauf der Frist. Diesen können Sie der E-Mail mit dem Zimmerangebot entnehmen. Andernfalls verfällt Ihre Zimmerreservierung.

Andere Unterkünfte

Da Stuttgart die Stadt mit den dritt­höchsten Miet­preisen Deutschlands ist, kann es sehr schwierig sein und lange dauern, einen bezahl­baren Wohn­raum in der Stadt selbst zu finden. Eventuell müssen Sie während Ihrer Suche nach einer angemessenen und dauer­haften Unterkunft mit vorüber­gehenden Lösungen vorlieb­nehmen. Die Chancen sind besser, außerhalb der Stadt ein Zimmer oder eine Wohnung zu finden.

Wenn Sie nur für ein paar Tage eine Unterkunft benötigen, könnte eine der folgenden Jugend­herbergen oder eines der Gäste­häuser in Stuttgart für Sie interessant sein:

Jugendherbergen in Stuttgart

Diese Liste ist nur eine Sammlung von Webseiten, die Ihnen helfen können. Sie stellen keine Empfehlung der Universität Stuttgart dar.

Es ist bedeutend einfacher, außerhalb der Stadt Stuttgart einen geeigneten Wohnraum zu finden als in der Stadt selbst. Hier finden Sie eine Auswahl regionaler Zeitungen mit Wohnungs­anzeigen:

Wohngemeinschaften

Studierende entscheiden sich häufig für Zimmer in gemeinschaftlich genutzten Wohnungen, so genannten Wohn­gemeinschaften (WGs). Diese Möglichkeit ist besonders beliebt, da die Zimmer relativ günstig sind und man darüber hinaus die Gelegenheit hat, andere Leute kennen­zu­lernen. Jede WG-Bewohnerin und jeder WG-Bewohner hat ein eigenes Zimmer. Küche, Badezimmer und Toilette werden dagegen von allen gemein­schaftlich genutzt.

Wenn Sie sich für ein Zimmer in einer WG bewerben, wird man Sie für gewöhnlich zu einem Gespräch einladen, um Sie kennen­­zu­lernen. Dadurch haben die WG-Bewohner die Möglichkeit auszuwählen, wer am besten zu ihnen passt.

Hilfreich ist auch die Liste der Stadt Stuttgart mit zahlreichen Webseiten für die Wohnungssuche. Wir empfehlen Ihnen allerdings zusätzlich, Ihr eigenes Zimmer­gesuch zu ver­öffentlichen. (Auch das Studierendenwerk Stuttgart bietet eine Privat­zimmer­vermittlung)

In Stadtzeitungen, wie zum Beispiel der Stuttgarter Zeitung, findet man neben den üblichen Zimmer- oder Wohnungs­anzeigen eigene WG-Anzeigen.

Vorsicht vor Betrügereien!

Nicht alle Wohnungs­angebote im Internet sind seriös.

Mietpreise

Miete für ein Einzelzimmer: EUR 350 bis EUR 500
Miete für ein Ein­zimmer­appartement: EUR 500 bis EUR 800

Denken Sie bei Ihrer Planung auch an die Nebenkosten für Heizung, Strom, Wasser, Hausmeister und Müll­abfuhr, die nicht immer im Miet­preis inbegriffen sind. 

Kontakt

 

Dezernat Internationales

Zum Seitenanfang