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Formalitäten während und am Ende des Studiums

Bewerbungsformalitäten

Informationen zur Bewerbung finden Sie auf unseren Seiten für internationale Studienbewerber/innen.

 

Formalitäten während des Studiums

Rückmeldung

Sie müssen sich vor jedem Semester an der Universität zurückmelden. Um sich zurückzumelden, müssen EUR 116,85 an die Universitätskasse überwiesen werden. Bei Programmstudierenden von Partneruniversitäten mit einer entsprechenden Vereinbarung reduziert sich dieser Betrag auf EUR 76.85. Den Überweisungsträger haben Sie bereits bei ihrer Registrierung erhalten. Vollstudierende müssen zusätzlich die Studiengebühr von EUR 500 pro Semester überweisen. Beachten Sie bitte die Fristen für die Rückmeldung: 15. Januar -  15. Februar für das Sommersemester und 15. Juli - 15. August für das Wintersemester.

 

Adressänderung

Wenn sich Ihre Adresse während Ihres Aufenthalts ändert, müssen Sie die folgenden Einrichtungen davon in Kenntnis setzen (dies betrifft auch Umzüge innerhalb des Wohnheimes):

  • Rathaus/Bürgerbüro: Füllen Sie das Formular zur Ummeldung aus.
  • Studiensekretariat für ausländische Studierende: Schreiben Sie eine Email mit Ihrer Matrikelnummer und neuen Adresse an andrea.hepburn@verwaltung.uni-stuttgart.de
  • Internationales Zentrum: Schreiben Sie eine Email an incoming@ia.uni-stuttgart.de
  • Ihre Krankenkasse
  • Ihre Bank
  • Ihr Telefonanbieter 
  • Weitere wichtige Institutionen / Personen, die über Ihren Umzug Bescheid wissen müssen 

Formalitäten am Ende des Studiums

Exmatrikulation

Am Ende des Studiums endet auch die Zeit in der Sie an der Universität Stuttgart eingeschrieben sind. Für die Exmatrikulation benötigen Sie das Exmatrikulationsformular das Sie beim Studiensekretariat für AusländerInnen und EU-BürgerInnen erhalten oder aus dem Internet: http://www.uni-stuttgart.de/studieren/service/admin/exma/. Bitte füllen Sie das Formular aus und lassen sich einen Entlastungsstempel geben von

  • der Universitätsbibliothek und
  • dem Internationalen Zentrum (IZ)

Dann können Sie das Formular beim Studiensekretariat für AusländerInnen und EU-BürgerInnen abgeben. Ungefähr drei Wochen nachdem Sie das Formular eingereicht haben, erhalten Sie die Exmatrikulationsbescheinigung per Post an die auf dem Exmatrikulationsformular angegebene Adresse.  

Alumni-Netzwerk der Universität Stuttgart

Wenn Sie weiterhin Kontakt mit der Universität Stuttgart halten wollen, werden Sie Mitglied im Alumni-Netzwerk!  

Abmeldung beim Einwohnermeldeamt

Bevor Sie Stuttgart verlassen, müssen Sie sich auch beim Einwohnermeldeamt abmelden.  

Austritt aus der Krankenversicherung

Vereinbarungen lassen eine Kündigung der Krankenversicherung nur am Ende eines Semesters zu. Nach dem Einreichen des Exmatrikulationsformulars an der Universität, wird die Krankenversicherungsgesellschaft automatisch über Ihre Exmatrikulation informiert. Damit endet dann auch der Versicherungsvertrag. Studenten, welche vor Ende des Semesters die Universität verlassen müssen das Exmatrikulationsformular bei der Krankenversicherung einreichen. Das Exmatrikulationsformular ist im Internationalen Zentrum erhältlich. 

Kündigung des Bankkontos

Bevor Sie Stuttgart verlassen, sollten Sie Ihr Bankkonto kündigen. Dazu gehen Sie persönlich zu Ihrer Bank und geben dort Ihre Bankkarte(n) zurück. In Ausnahmefällen ist auch eine Kündigung online möglich, z.B. wenn Sie noch auf Überweisungen auf Ihr Konto warten.   

Auszug aus dem Wohnheim
 

  • Rückzahlung der Kaution
    Wenn Sie aus Ihrem Studentenwohnheim ausziehen, erhalten Sie die Kaution in Höhe von 300€ wieder zurück. Dafür benötigen Sie ein Formular vom Hausmeister, den sogenannten Laufzettel. Dieser bestätigt, dass Sie Ihr Zimmer im ordentlichen Zustand übergeben haben. Die Kaution wird auf Ihr Konto überwiesen. Falls Sie Ihr deutsches Konto bereits aufgelöst haben bevor Sie das Wohnheim verlassen, so können Sie Ihre Kaution auch direkt beim Studentenwerk abholen. Kontaktieren Sie das Studentenwerk bitte telefonisch im Vorhinein und machen Sie einen Termin aus.