Krankenversicherung
Informationen über die Krankenversicherung auf dieser Seite sind relevant für alle internationalen Vollstudierende (inklusive EU-Staatsangehörige), die einen Abschluss an der Universität Stuttgart anstreben. Für Programmstudierende von Partneruniversitäten (z.B. Erasmus-Studierende, Übersee-Studierende) gibt es spezielle Regelungen.
Vollstudierende
In Deutschland sind in der Regel alle Studierenden verpflichtet, eine gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen. Diese studentische Krankenversicherung deckt alle Behandlungskosten bei Ärzten und im Krankenhaus ab und kostet monatlich ca. 77 EUR. Sie hat den Vorteil, dass Sie die Behandlungskosten nicht vorstrecken müssen, da die Krankenversicherung direkt mit dem Arzt abrechnet.
Wenn Sie bereits mehr als 14 Semester an einer deutschen Universität studiert haben oder bereits 30 Jahre und älter sind, können Sie keine studentische Krankenversicherung mehr abschließen. In diesem Fall müssen Sie sich über eine private Krankenversicherung absichern. Nähere Informationen erhalten Sie bei incoming@ia.uni-stuttgart.de
Falls Sie planen, außerhalb Deutschlands zu verreisen, empfehlen wir eine Reisekrankenversicherung für ca. 12 EUR abzuschließen. Antragsformulare erhalten Sie bei den meisten Banken.
Doktoranden und Studierende über 30 Jahre
Doktoranden und Studierende, die 30 Jahre oder älter sind, können nicht gesetzlich versichert werden. Deswegen empfehlen wir dringend den Abschluss einer privaten Krankenversicherung, weil die medizinischen Behandlungskosten in Deutschland extrem hoch sind. Für weitere Informationen über die private Krankenversicherung wenden Sie sich bitte an das Internationale Zentrum.
